1. Einrichtungen
Offizielles Schiff ist die "R-t-R", Dass Anheuern auf anderen Schiffen wird mit dem Tod bestraft.
Offizieller Piratenunterschlupf ist die Spelunke "Dead Cat's Chest" im hansefreien Hafen zu Witzeeze.
Offizielles Bordgetränk ist die Raperinha. Inoffiziell alle anderen stark alkoholhaltigen Flüssigkeiten.
Offizieller virtueller Hafen im weltweiten Netz wird gefunden unter www.rote-brut.de und www.piratenseele.de
2. Befehlsstruktur
Der Kapitän verfügt über die Befehlsgewalt an Bord und muss diese gewissenhaft nutzen. Im Falle seines Todes im Gefecht, übernimmt der Leutnant eben diese, bis ein neuer Kapitän von der Mannschaft gewählt wird. Jeder Pirat sei verpflichtet seinem Posten entsprechend, seine Handlungen nach bestem schlechtem Gewissen auszuführen. Die Besatzungsordnung muss hierbei beachtet werden. Die Führung hat sich der Organisation sämtlicher Bereiche der Piraterie an Bord zu stellen und kann diese gegebenenfalls weitergeben. Jeder Pirat hat blutrünstig, grausam und gemein durchs kurze Leben zu gehen.
Zuwiderhandlung wird mit dem Tod und dem damit verbundenen unehrenhaften und/oder der Vertreibung von Bord geahndet.3. Bordorganisation
Innerhalb der normalen Besatzung, welche für sämtliche Feierlichkeiten und Gemeinschaftsbelange zusammengezogen wird, gibt es noch eine Schaustellergruppe mit dem Namen "Rote Brut". Diese Gruppierung sorgt für Unterhaltung und Auftritte mit unterschiedlichstem Charakter in der Öffentlichkeit oder auch an Bord. Diese kann geheuert werden.
4. Pirat-Posten
Jeder kann sich der Besatzung vorstellig machen und um eine Audienz bitten, um in die sagenumwobene Crew der "R-t-R" aufgenommen zu werden.
Jeder neu Angeheuerte wird zunächst in den Rang eines Pulverjungen/ -mädchen erhoben. In dieser Zeit hat der Pirat sich durch besonderes Engagement und Blutrünstigkeit auszuzeichnen. Nach einer unbestimmten Probezeit kann dann von allen Vollpiraten beschlossen werden, ob sich der Pulverjunge/ -mädchen dem Rang eines wahren Piraten würdig erwiesen hat. Wenn dem so ist, wird ihm/ihr der Jolly Roger, sowie der für ihn beabsichtigte Posten an Deck übergeben.
Der Jolly Roger, sowie der Posten kann aberkannt werden. Bei besonderer Kaperfreude kann der Pirat auch in einen anderen Posten erhoben werden.
Als Pirat hat man den Jolly Roger immer bei sich zu führen, um Flagge in der Öffentlichkeit zu zeigen und seinen Gegenüber gegebenenfalls über sein schnelles Ende zu informieren. Bei nicht einhalten dieser Regelung wird dem Pirat beim Ausruf eines Roger Checks eine Bürde von einer Flasche Rum mit dazugehörigen 2 Litern Zitronenlimonade, (wahlweise auch ein anderes stark Zuckerhaltiges Flüssigmittel), sowie einer Citrusfrucht oder aber 24 in 0,33 Flaschen abgefüllte Biere, zuteil.
Zuwiderhandlung wird mit dem Tod und/oder der damit verbundenen unehrenhaften Vertreibung von Bord geahndet.
5. Feinde
Sämtliche Obrigkeiten, sowie königliche Einrichtungen sind offiziell als unsere Feinde zu betrachten. Genau wie andere Einrichtungen, Gruppierungen, Instanzen, Personen, Sinnbilder, Länder, Regionen, feste, flüssige und gasförmige Stoffe, als auch deren Zusammensetzungen, Religionen, Batteriesäure, aber nicht Peperoni, Geisteshaltungen und Meinungen denen wir offiziell den Krieg erklären.
Feinde müssen mit Inbrunst bekämpft werden. Allen bis dato nicht erklärten Feinden ist mit dem gewohnten Argwohn und Verschlossenheit gegenüber zu treten. Gekapert wird alles was einen Sinn ergibt gekapert zu werden, bei Unsinnhaftigkeit beschließt die Tageslaune des Kapitäns die Beendigung der Kaperung.
Verbündete sind unter Verbündete aufgeführt.
Gezeichnet: Der Kapitän |
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